Mai 222020
 

Weitere Erfahrungen mit Sicherheits- und Mindestabständen

Der Corona-Schutzabstand und der Mindestabstand, den seit April 2020 Autos, Motorräder und Lastwagen beim Überholen von Fahrrädern einhalten müssen, beträgt jeweils mindestens „Einsfünfzig“.

Youtube-Clip: Einsfünfzig Sicherheitsabstand

In beiden Fällen geht es um das Einhalten von physischer Distanz zum Schutz des eigenen Lebens. Allerdings unterscheiden sich die Begründungen für die Distanz: Im Blick auf Corona soll die Ausbreitung einer Infektionskrankheit verhindert werden. Die Gefahr der Ansteckung ist zwar im Raum, doch unmittelbar kaum greifbar. Die Gefährdung ist unsichtbar für die menschlichen Sinne bzw. bestenfalls auf den zweiten Blick an Symptomen wie Husten erkennbar.

Unsichtbare und sichtbare Gefährdungen

Anders verhält es sich mit dem Schutzraum für Radfahrer: Hier gibt es ein eindeutig wahrnehmbares Gegenüber, das Gefahr für Leib und Leben bedeuten kann. Zu große Nähe zwischen Rad- und Autofahrern wird als bedrohlich wahrgenommen, nicht zuletzt weil Verkehrsteilnehmer unterschiedlich stark sind. Niels Boeing veranschaulichte das in einem ZEIT-Beitrag: „Ein PS entspricht rund 736 Watt. Tour-de-France-Profis bringen es auf bis zu 400 Watt, sportliche Radfahrer auf bis zu 200 Watt. Ohne zu ermüden, kann ein Mensch über eine lange Zeit mit 75 Watt in die Pedale treten – das sind gut 0,1 PS.“ (Die Räderrepublik, in: ZEIT Wissen Nr. 5/2015). Zum Vergleich: Die durchschnittliche PS-Zahl eines Neuwagen betrug 2019 in Deutschland 158 PS (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249880/umfrage/ps-zahl-verkaufter-neuwagen-in-deutschland/).

Einsfünfzig Abstand Fahrrad
Einsfünfzig Innenstadt

Die Gefährdung von Radfahrern, der man mit der Distanz von Einsfünfzig zu begegnen trachtet, lässt sich also beziffern: Autofahrer in Neuwagen sind um den Faktor 1580 stärker als Radfahrer. Das Gefährdungspotential ist also erstaunlich hoch und kann bestenfalls durch Rücksichtnahme abgemildert werden.

Zurück zum Corona-Abstand, der ja ebenfalls Einsfünfzig beträgt. Hier bleibt der Gefährdungsfaktor fiktiv, denn das Coronavirus entzieht sich dem PS-Vergleich. Die Gefährdung wird als nicht fassbares Phänomen wahrgenommen, der mit einer zumindest theoretisch fassbaren Distanz begegnet wird. Distanz lässt sich in Sachen Corona am ehesten auf der Zeitachse darstellen: Gelingt es, die Dynamik der Pandemie zu verzögern, wird Zeit gewonnen, um die Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln voranzutreiben und medizinische Behandlungskapazitäten aufzubauen. Distanz ist somit ein Raum- und Zeitphänomen.

Praxisnahe Umsetzung

Für uns lag es nahe, die Umsetzung des Mindestabstands auch auf dem Fahrrad einmal in der Praxis zu testen und quasi den Corona-Abstand und den Sicherheitsabstand beim Überholen miteinander zu kombinieren. Juliane Langer wagte den Test mit dem ausladenden Abstandsring, ich selbst war mit meinem einfachen Abstandhalter unterwegs. Beide Male wurde der schützende Raum um uns als verhältnismäßig groß erlebt. Dürfen wir tatsächlich so viel Raum für uns beanspruchen, fragten wir uns? (Tatsächlich genügt im Straßenverkehr rechts ja meist ein kleinerer Abstand von einem Meter.)

Einsfünfzig Abstand Fahrrad
Einsfünfzig Innenstadt 2

Einsfünfzig wurde als ungewohnt bzw. gewöhnungsbedürftig erlebt. Wir hatten keine wirkliche Vor-Erfahrung mit dieser Distanz. Spürbar war für uns zudem, dass die Einschätzung von Abständen erschwert wird, sobald man in Bewegung ist. So wird man, wenn man Raum einnimmt und sich dabei noch bewegt, mit ganz anderen Gefahren konfrontiert als wenn man an einem festen Ort Raum beansprucht.

Schließlich: Ich war nicht fähig, die Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen in einer engen Straße tatsächlich einzufordern. Das Machtgefälle mit dem Faktor 1580 war einfach zu groß. Als sich ein Autofahrer mir von hinten näherte, hielt ich an, stieg vom Fahrrad ab und entfernte den Abstandhalter zu meiner eigenen Sicherheit.

Einsfünfzig Abstand Fahrrad
Einsfünfzig Nordstadt

Eine vergleichbare Erfahrung gibt es auch beim Insistieren auf den Coronaabstand im öffentlichen Raum: Wo Menschen nicht bereit sind, diesen Schutzabstand zu gewähren, kommt es schnell zu Konflikten nach dem Motto: „Ich gestehe dir diesen Raum nicht zu, ich bin nicht bereit, mich an solche Regeln zu halten!“ Ähnliches gilt für das Tragen von Schutzmasken, die ja weniger dem Selbstschutz als dem Schutz des Anderen dienen.

Ein Fazit: Distanzregelungen lösen offensichtlich Macht- und Ohnmachtsgefühle aus.

Ralf Stieber, Karlsruhe, 23. Mai 2020

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Apr 302020
 
Einsfuenfzig - Kunstperformance Teil 3

Corona-Kreisabstand

Teil drei unserer Kunstperformance „Einsfünfzig“ fand vor dem Karlsruher Schloß und in der Fußgängerzone Karlsruhe statt. Die magischen 1,5 Meter in Zeiten von Corona markierten wir diesmal augenfällig mit einem Reifen, der mit Absperrband bespannt war. Juliane Langer trug diesen Abstandsreifen wie einen vertrauten Schutzraum mit sich, trotz des teilweise hefigen Windes. Ich selbst benutzte wieder eine der Bambusstangen in der Länge von 2 x 1,5 Metern als Abstandhalter.

Wir beide trugen einen Mundschutz, wie er seit Montag in Baden-Württemberg beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht ist. Die Maskierung machte die außergewöhnliche Situation noch einmal mehr präsent.

Den Teil der Performance vor dem Schloß hielt ich fotografisch fest. Der andere Teil in der Fußgängerzone wurde von Baden TV mit einem Video dokumentiert. Wir wollen aber nach Möglichkeit diesen Teil noch einmal für Fotos wiederholen.

Anders als bei den vorangegangen Aktionen suchten wir diesmal bewusst der Kontakt mit Passanten. Einige reagierten mit Kopfschütteln. Doch die meisten wussten, dass es sich um das Thema „Mindestabstand“ dreht. Erstaunte Blicke, Lächeln und Stirnrunzeln wechselten sich ab. Natürlich wurde die Performance nicht immer als Kunst erkannt, sondern eher als zusätzliche Störung in schwierigen Zeiten.

Ralf Stieber, Karlsruhe, 30. April 2020

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Apr 292020
 
Einsfünfzig - Teil 2

Längenmessung – Ein Youtube-Clip

Was bedeuten ein Meter fünfzig Abstand in Zeiten von Corona? Die Kunstperformance in der Reihe „Einsfünfzig“ lotet Abstände aus. Einmeterfünfzig lange Bambusstäbe mit rotem Absperrband an den Enden machen den Distanzraum sichtbar. So entsteht ein Raum mit immerhin mehr als sieben Quadratmetern, wie sich aus dem Radius einsfünfzig errechnen lässt.

Die Bambusstäbe sind beweglich, drehen sich mit dem Wind und beim Gehen. Mal in die eine, dann in die andere Richtung. Der Umfang wird mit gefühlten 150 Topftrommelschlägen und 150 Schritten vermessen. Spieldauer des Clips: 1:50, nicht von ungefähr.

Die Aktion im Garten auf dem Land fernab der Stadt war der zweite Teil der Performance „Einsfünfzig“ auf dem Karlsruher Schlossplatz. Wer mag, kann sie aber auch als lärmende Protestaktion, als Cacerolazo lesen. Und als aktiven Kunst-Widerstand gegen die Corona-Pandemie. Bevor der ultimative Corona-Impfstoff gefunden ist.

Ralf Stieber, Karlsruhe, den 29. April 2020

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Apr 272020
 

Eine Kunstperformance über Abstand und Nähe
in Zeiten von Corona

Einsfünfzig“ lautete der Titel einer Kunstperformance mit Juliane Langer auf dem Karlsruher Schlossplatz Mitte April. Im Mittelpunkt stand die Mindestabstandsregelung in Zeiten der Corona-Pandemie. Ziel der Aktion war es, die Distanz von ein Meter fünfzig im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Als Abstandshalter dienten vier Bambusstäbe in entsprechender Länge und ein rotes Seil.

Einsfünfzig 1
Einsfünfzig 1

Die Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung, „wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten“, klingt erst einmal lapidar. Jedes Schulkind weiß in etwa, wieviel ein Meter ist, „Einsfünfzig“ sind da eben noch ein paar Zentimeter mehr. Tatsächlich aber fehlt uns im Alltag eine exakte Vorstellung für Abstände, wir gehen eher gefühlsmäßig mit Nähe und Distanz um. Wie selbstverständlich versuchen wir Abstände zu Menschen einzunehmen, dabei bestimmen Faktoren wie Raumsituation und Beziehungsebene unser Distanzverhalten.

Einsfünfzig 4
Einsfünfzig 4

Soweit scheint alles klar zu sein: „Einsfünfzig“ bedeuten einfach etwas mehr Abstand als normal einzuhalten. Beim Nachmessen mit dem Zollstock war ich doch etwas überrascht: Meine gefühlten „Einsfünfzig“ waren bestenfalls ein Meter, wenn überhaupt.

Sicherheitsabstand

In unserer Kunstperformance auf dem Karlsruher Schlossplatz – ganz in der Nähe des „Platzes der Grundrechte“ und vor dem Karl-Friedrich-Denkmals – visualisierten wir den angeordneten Sicherheitsabstand und die neuen Grenzen zwischen Menschen. Wir zeichneten einen Kreis mit einem Radius von „Einsfünfzig“ auf den Schotterboden. Zur besseren Sichtbarkeit legten wir ein rotes Seil in diesen Kreis. Darüber hinaus hielt Juliane Langer vier 1,5 Meter lange Bambusstöcke, die jeweils in der Mitte verbunden waren, in die Höhe. Passanten wurde so signalisiert, dass hier die gebührende Distanz einhalten werden muss.

Einsfünfzig 3
Einsfünfzig 3

Die Aktion machte uns deutlich, dass 1,5 Meter Abstand eine größere Distanz ist als gedacht. Vor allem aber: „Einsfünfzig“ ist keinesfalls nur eine Distanz. „Einsfünfzig“ bedeutet auch einen Raum, der um jeden einzelnen herum entsteht: Ein Kreis mit dem Radius von „Einsfünfzig“ hat immerhin einen Umfang von 9,425 Metern und eine Fläche von 7,069 Quadratmetern. „Einsfünfzig“ definiert also gleichsam einen kleinen Wohnraum, ein Territorium. Zum Vergleich: Die Einzelhafträume in deutschen Gefängnissen sind etwa acht bis zehn Quadratmeter groß. Und in der inzwischen gestrichenen DIN- Norm 18011 von 1967, in der Mindestanforderungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau festgelegt wurden, schien für Kindern ein Raum von etwa. 7,40 Quadratmeter als passend.

Einsfünfzig 8
Einsfünfzig 8

Zugleich spürten wir mit unserer Kunstperformance am eigenen Leib, wie fern sich „Einsfünfzig“ anfühlen, wenn man mit einer vertrauten Person unterwegs ist. Die Unmittelbarkeit scheint mit jedem Zentimeter mehr verloren zu gehen. Zugleich wurde uns klar, dass in vielen Alltagssituationen nur scheinbar der geforderte Sicherheitsabstand eingehalten wird. Weil er in dieser Exaktheit unsere inneren Maßstäbe durcheinander bringt, uns offensichtlich fremd ist und zumindest Freunde auch spürbar zu Fremden macht.

Distanzzonen

Moritz Freiherr von Knigge, Nachfahre des Aufklärers Adolph Freiherr Knigge (1752-1796), schreibt über den „richtigen Abstand“: „In unserem Kulturkreis kommunizieren wir […] normalerweise in einer Distanz von einem halben Meter. Wenn wir mit Menschen kommunizieren, die uns nahe stehen. Je fremder uns Menschen sind, desto größer wird auch der Abstand zwischen uns: bis zu einem Meter. Kennen wir die Menschen in unserer Nähe gar nicht, halten wir größere Abstände.“ Im öffentlichen Raum, so heißt es weiter, lassen sich diese Abstände nur schwer einhalten: „Ein überfüllter Regionalexpress, eine Fußgängerzone, in der Weihnachtszeit oder eine Warteschlange im Supermarkt können es uns schwer machen unsere gewünschte Distanzzonen aufrecht zu erhalten“ (https://www.freiherr-knigge.de).

In der Fachliteratur wird von „Proxemik“ gesprochen. Der von dem amerikanischen Anthropologen E. T. Hall eingeführt Begriff stammt aus dem Lateinischen, „proximare“ wird mit „sich annähern“ übersetzt. In seinem Werk „The Hidden Dimension“ (1966) beschreibt Hall die je nach Kulturkreis verschieden großen räumlichen Abstände, die Menschen zulassen bzw. gegen „Eindringlinge“ auf verschiedene Weisen zu schützen versuchen (https://de.wikipedia.org/wiki/Edward_T._Hall).

Einsfünfzig 7
Einsfünfzig 7

Probefeld

Ein Probefeld für approximative „Einsfünfzig“ könnte auch die seit dem 28. April 2020 gültige Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sein. Dort heißt es: Ein Abstand von mindestens 1,5 Meter innerhalb und 2 Meter außerhalb von Ortschaften muss von Kraftfahrzeugen „beim Überholen von Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen eingehalten werden“. Nur zu gut erinnere ich mich an die orangefarbenen Abstandshalter an Fahrräder. Länge: 31,5 Zentimeter! Und man war schon froh, wenn dieser Abstand eingehalten wurde.

Einsfünfzig 6
Einsfünfzig 6

Der korrekte Corona-Abstand, den wir mit unserer Performance sichtbar machten und einforderten, war auf dem weiten Karlsruher Schloss sehr leicht einzuhalten. Im Alltag aber fehlt die Erfahrung mit „Einsfünfzig“. Die Abstandsregelung umgesetzt in einer belebteren Fußgängerzone oder auch in einem Büro würde sicherlich auf Verwunderung, möglicherweise sogar auf Widerstand stoßen.

Die neue zwischenmenschliche Distanz muss wohl noch eingeübt werden.

Die etwa einstündige Performance wurde am 18. April 2020 gemeinsam von der Publizistin und Theaterwissenschaftlerin Juliane Langer (Karlsruhe) und dem Öffentlichkeitsreferenten und Konzeptkünstler Ralf Stieber (Karlsruhe) auf dem Karlsruher Schlossplatz veranstaltet. Weitere Aktionen sind geplant.

Ralf Stieber, Karlsruhe, den 27. April 2020

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